Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen Einblick über Tätigkeiten in der Apotheke geben, die weitgehend der Öffentlichkeit verborgen bleiben.
Lagerhaltung
Moderne Technik für ein optimales Produktlager
Im Rahmen der Umbaumaßahmen der Marien Apotheke im Jahr 2025 haben wir ein Kommisioniersystem installiert, das uns die tägliche Arbeit wesentlich erleichtert. Im Kommisionierer lagern auf engstem Raum ein Großteil unserer Arzneimittel. Derzeit halten wir ca. 3500 verschiedene Arzneimittel dort für sie vorrätig. Über ein Förderband werden die Arzneimittel direkt in den Verkaufsraum befördert und liegen wenige Sekunden nach Anforderung bereits am Ausgabeschacht bereit. Im Gesamtkontext der knappen Ressourcen im Gesundheitswesen spart diese Art der Lagerhaltung hier bei uns vor Ort wertvolle Arbeitszeit. Aufwendiges und teils fehlerbehaftetes Ein und Ausräumen der klassischen Ziehschubladen durch Mitarbeiter entfällt, die jährliche Inventur ist sehr vereinfacht, Das Durchforsten des Lagers nach vom Verfall bedrohten Artikeln entfällt. Nach wie vor kämpfen wir täglich mit anhaltenden Lieferengpässen, durch diese moderne Art der Lagerhaltung können wir flexibel auf aktuelle Marktbedingungen reagieren und ggf. auch größere Mengen an Arzneimitteln spontan auf Lager nehmen oder auch wieder von Lager nehmen. Dafür stehen uns Lagekapazitäten für ca. 13.000 Arzneimittelpackungen zur Verfügung.
Rezeptur und Labor
Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln
Jede deutsche Vor Ort Apotheke ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein eigenes Labor und einen Bereich für die Herstellung von Arzneimitteln vorzuhalten. Im Labor werden Rohstoffe geprüft, die später für individuell angefertigte Arzneimittel, allen voran Cremes, Lösungen und auch Kapseln benötigt werden. Die Prüfung erfolgte früher häufig durch sogenannte nasschemische Nachweise. Dazu wurden verschiedene chemische Reaktionen mit einer Vielzahl an chemischen Reagenzien genutzt um anhand von z.B. Farbumschlägen einen Nachweis über die Identität eines Arzneistoffes zu erlangen.
Diese für jede neu eingekaufte Substanz vorgeschriebene und aufwendige Prüfung ist mittlerweile durch validierte spektroskopische Verfahren ersetzt worden. Auch in der Marien Apotheke setzen wir im Hinblick auf die Patientensicherheit solche modernen Verfahren ein. Sie erlauben uns in kurzer Zeit eine Aussagen über die Identität eines gelieferten Rohstoffes zu treffen.
Insofern die Identität eines Rohstoffes bescheinigt wurde, wird hierüber eine entsprechende Dokumentation durchgeführt und der Rohstoff kann für die Rezeptur verwendet werden.
In unserem Rezepturbereich stellen wir für Sie individuell von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verordnete Arzneimittel her. In den meisten Fällen handelt es sich um Cremes, die industriell nicht hergestellt werden. Auch speziell für Kinder vorgesehene Lösungen oder niedrig dosierte Kapseln gehören dazu. Bevor ein Arzneimittel hergestellt werden kann durchläuft es verschiedene Arbeitsgänge. Als erstes prüfen wir die ärztliche Verordnung auf Plausibilität, das bedeutet: wir prüfen unter anderem ob die Wirkstoffkonzentration für den Zweck und das Alter des Patienten plausibel erscheint, ob die verordneten Wirkstoffe mit einer Cremegrundlage kompatibel ist, ob der Arzneistoff durch Stabilisatoren geschützt werden muss und einiges mehr. Nicht selten kommt es dabei vor, dass wir Rücksprache mit der Arztpraxis halten müssen um Unklarheiten zu besprechen oder Probleme zu lösen.
Ist die Rezepur plausibel wird im nächsten Schritt eine Herstellungsanleitung erstellt. Diese umfasst die genaue Beschreibung der Herstellung, z.B. in welcher Reihenfolge die Stoffe miteinander vermengt werden oder mit welchen Rühr-Parametern eine Creme gemischt werden muss damit die geforderte Qualität reproduzierbar erreicht wird.
Am Ende der Herstellung wird ein patientenindividuelles Etikett gefertigt, das auf die Verpackung aufgebracht wird und es wird aus all den verwendeten Substanzen eine Preisberechnung durchgeführt für die anschließende Abrechnung der Leistung mit der Krankenkasse. All diese Vorgänge werden schriftlich dokumentiert.
Dokumentation
Nachweis des Verbleibs bestimmter Arzneimittel
Über bestimmte Arzneimittel ist die Apotheke verpflichtet einen Nachweis über Erwerb und Verbleib zu führen. Dies betrifft alle dem Betäubungsmittelrecht unterworfenen Arzneimittel wie z.B. starke Schmerzmittel oder Schmerzpflaster aber auch Produkte aus Blutbestandteilen. Dieser Dokumentationsaufwand dient im Falle der Betäubungsmittel missbräuchlicher Anwendung vorzubeugen. Um dies zu gewährleisten werden spezielle Rezeptformulare dafür mit "Seriennummern" verwendet und auch die behördliche Überprüfung der Aufzeichnungen findet regelmäßig statt.
Stichprobenweise überprüfen wir täglich, die vom Großhandel gelieferten Arzneimittel. Dabei werden durch uns die Packungen auf verschiedene Merkmale untersucht: Stimmt die Bezeichnung in Art und Menge mit den in der Schachtel befindlichen Tabletten überein, fehlen einzelne Tabletten oder sind sie zerbrochen, stimmen Charge und Verfall auf Tablettenblister und Umverpackung überein, gibt es Verfärbungen usw. Diese Prüfungen werden schriftlich dokumentiert. Auch diese Maßnahme trägt dazu bei, die hohe Qualität der in Deutschland auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel zu erhalten.
Insofern Arzneimittel in seltenen Fällen zurückgerufen werden müssen wird der Lagerbestand überprüft und die Arzneimittel in Quarantäne genommen, damit diese nicht in den Verkauf geraten können.









